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AGBs

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag mit Fabian Vogt (Fußballcamp Ballgefühl; Fabian Vogt, Gartenstr. 201 72074 Tübingen) zu Stande. Die Anmeldung kann online, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Absendung zustande. Sie erhalten nach dem Eingang eine elektronische Rechnung.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten, Plakaten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.ballgefuehl.com

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Anmeldeschluss für die Camps ist immer 1 Tag vor dem 1. Camp-Tag.

4. Bezahlung

Nach Erhalt der elektronischen Rechnung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen fällig.

Verwendungszweck: "Rechnungsnummer" und Name

Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen dieser Frist, behält sich der Veranstalter vor, die Anmeldung zu stornieren. Sollte der Anmeldezeitpunkt innerhalb der letzten 2 Wochen vor Campbeginn liegen, so ist der Gesamtbetrag noch vor Campbeginn per Überweisung zu entrichten.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf Rechnungsbetrag.

b) Bis 1 Woche vor einem Fußballcamp

Wird ein Fußballcamp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmern abgesagt, bekommt der Kunde sein Geld zurückerstattet.

c) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

6. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Vorbereitung

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

3. die Richtigkeit der Beschreibung

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

7. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme am gesamten Camp erfolgt auf eigene Gefahr ohne besonderen Versicherungsschutz durch den Veranstalter. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer der Veranstaltung verursacht wurden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abzusichern. Das teilnehmende Kind ist gesund und sportlich voll belastbar. Es nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und andere gesundheitliche Probleme sind vor Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter mitzuteilen. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

8. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während der Veranstaltung sind unverzüglich anzuzeigen.

9. Rücktritt durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner kann jederzeit bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Ausrichter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form zu erklären. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Ausrichter eine Pauschale als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese beträgt pro angemeldeten Teilnehmer:

a) 30 % der Teilnahmegebühr bei Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn

b) 50 % der Teilnahmegebühr bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn

c) 70 % der Teilnahmegebühr bei Rücktritt ab einem Zeitraum von weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn

d) 90 % der Teilnahmegebühr bei Rücktritt ab einem Zeitraum von weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn

Sollte der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Camp teilnehmen können, so sind diese Gründe schriftlich (ärztliches Attest) zu belegen. Die Teilnahmegebühr wird für ein anderes Camp gutgeschrieben. Sollte diese noch nicht gezahlt worden sein, besteht die Forderung weiterhin.

Sollte sich der Teilnehmer nach Beginn / während des Camps verletzen oder krank werden, kann die Teilnahmegebühr nach Vorlage eines ärztlichen Attests anteilig für ein Camp seiner Wahl gutgeschrieben werden. Mit dem Rücktritt sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

10. Newsletter und Werbung

Der Anbieter behält sich vor, den Teilnehmern nach der Anmeldung, Angebote für andere seiner Events zu machen. Dies erfolgt über die Kontaktdaten, hauptsächlich E-Mail-Adressen der angemeldeten Teilnehmer. Sollte der Fall eintreten, dass Werbung unerwünscht sei, genügt dem Veranstalter eine kurze Benachrichtigung per E-Mail oder Telefon. Angebote können nur wahrgenommen werden, wenn ein Angebot persönlich erhalten wurde. Eine Weiterleitung durch oder an Dritte ist unzulässig.

11. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Erweist sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Anbieter

Fabian Vogt, Fußballcamp Ballgefühl

Vertreten durch Fabian Vogt, Gartenstr. 201, 72074 Tübingen

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